Die Bewegungsjagdsaison steht an – Ministerium unterstützt Jägerschaft
Im Hinblick auf die Forderungen im „Handlungsprogramm Schwarzwild“ zur verstärkten Bejagung des Schwarzwildes hat das zuständige Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (MUEEF) in Zusammenarbeit mit dem LJV zwei Förderprogramme aufgelegt, die ab sofort unter den aus den jeweiligen Zuwendungsverträgen über die Weiterleitung eines Zuschusses ersichtlichen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Die Förderung erfolgt aus Mitteln der Jagdabgabe.
Programm „10.000 Drückjagdböcke Plan Rheinland-Pfalz“:
Gefördert wird der Kauf von Drückjagdböcken bzw. Drückjagdleitern mit einem Festbetrag von 75,- Euro /Stück. Antragsberechtigt sind in Rheinland-Pfalz jagdausübungsberechtigte Personen (Nachweis über entsprechenden Eintrag im Jagdschein).
Die Mindestzahl beträgt fünf Drückjagdböcke/Drückjagdleitern. Die Höchstzahl richtet sich nach der Größe der nachgewiesenen Jagdrevierfläche und ist beschränkt auf max. eine Einrichtung pro angefangene 10 ha Jagdbezirksfläche.
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Programm „Hundeschutzwesten Rheinland-Pfalz“:
Gefördert wird der Kauf von Hundeschutzwesten, die geeignet sind, Jagdhunde bei Drückjagden und /oder Nachsuchen Schutz gegen wehrhaftes Wild –insbesondere Schwarzwild – zu bieten. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen, zuwendungsfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind Personen, die im Besitz eines in Rheinland-Pfalz ausgestellten Jagscheines oder in Rheinland-Pfalz jagdausübungsberechtigt sind.
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Einzelheiten zu den einzelnen Programmen und dem Antragverfahren (Förderfähigkeit, notwendige Unterlagen pp.) entnehmen Sie bitte den detaillierten Zuwendungsverträgen über die Weiterleitung eines Zuschusses zusammen mit den jeweiligen Antragsformularen, die für Sie zum Ausdruck in den jeweiligen Dateien bereitstehen.
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Reichen Sie Ihren Antrag, nach Vorliegen der Rechnung bei Ihnen, zusammen mit den weiteren erforderlichen Nachweisen ein.
Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich.
Anträge sind ausschließlich per vollständig ausgefülltem Formular an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz, Fasanerie 1, 55457 Gensingen, zu richten. Unvollständige/unleserliche Anträge können nicht bearbeitet werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Gefördert wird im Umfang der dem LJV vom MUEEF bewilligten Fördermittel. Es gilt die Reihenfolge des Einganges.
Andreas SCHOBER, Geschäftsführer
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Drückjagdböcke aus der Region